Nachtrennungskonflikte
Anhaltende Konflikte getrennter Eltern beeinträchtigen die gesunde Entwicklung ihrer Kinder massgeblich. Trennungseltern, die sich auf einem hohen Strittigkeitslevel befinden, dürfen wieder in ihre elterliche Verantwortung geführt werden und ihre Kinder ins Zentrum stellen. Loyalitätskonflikte der Kinder müssen gelöst werden, bevor eine entwicklungsgefährdende Triangulierung des Kindes einsetzt.
Dafür verlassen wir alte Pfade und unterstützen Eltern und Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfe sowie KESB und Gerichte mit unserem vertieften Wissen und langjähriger Praxis:
Für zuweisende Stellen (kjz, SOD)
Familienbegleitung (SPF) bei anhaltenden Nachtrennungskonflikten im Rahmen des KJG
Kinder- und Jugendhilfezentren buchen eine oder zwei Fachpersonen von Na-klar!, die die Familien systemisch-lösungsorientiert unter Einbezug neuester beraterischer/therapeutischer Ansätze von Family Ties (Eia Asen) sowie Kinder aus der Klemme (Justine van Lawick und Margret Visser) begleiten und coachen.
Ziel: Konfliktbearbeitung und -lösung, Installieren eines lebbaren Elternmodells, Minderung des Loyalitätskonflikts der Kinder, Stoppen von Triangulierungsprozessen, Verhindern von Entfremdungen
Ablauf: Bei der telefonischen Anmeldung wird, abhängig von der Eskalationsstufe des Elternkonflikts, der Coachingprozess geklärt. Im Idealfall findet ein Auftragsklärungsgespräch mit der Beistandsperson / Sozialarbeiter:in und den Eltern statt, die eine Kostengutsprache beim AJB beantragen. Bei einem Einzelgespräch haben beide Eltern die Möglichkeit ihre Geschichte zu erzählen. Anschliessend finden die Gespräche mit den Eltern gemeinsam statt. Bei einem Kindergespräch geht es darum, das Kind kennen zu lernen und es in seinem Befinden wahrzunehmen. Wie stark das Kind mit direkten Gesprächen in den Prozess involviert wird, wird im Prozess festgelegt.
Supervision für Fachpersonen im Umgang mit Nachtrennungskonflikten
Die Beratung und Begleitung von Eltern in hochstrittigen Nachtrennungskonflikten ist äusserst anspruchsvoll. Oft fühlen sich Fallführende in der Konfliktdynamik der Eltern ohnmächtig. Mit gezielter Fallsupervision gelingt es, dass die Sozialarbeitenden wieder handlungsfähig werden.
Für KESB und Gericht
Angeordnete kinderzentrierte Beratungen
Strittige Eltern in familienrechtlichen Verfahren müssen in ihre elterliche Verantwortung für ihre Kinder gebracht werden. Dafür beauftragen KESB und Gerichte auf Grundlage des Art. 307 Abs. 1 ZGB Na-klar! mit einer angeordneten kinderzentrierten Beratung bevor ein Urteil ergeht.
Ziel: Erarbeitung einer Betreuungsregelung bzw. Elternvereinbarung
Ablauf: Die KESB oder das Gericht weist die Eltern schriftlich zur angeordneten Beratung bei Na-klar! an mit dem Auftrag, innert drei Monaten eine Kontaktregelung zum Kind und/oder eine Elternvereinbarung zu erarbeiten. Diese wird der KESB oder dem Gericht anschliessend eingereicht. Während dieser Zeit werden sämtliche anwaltschaftlichen Vertretungen wie auch Aufgaben von Mandatspersonen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, sistiert. Kann mit den Eltern keine Kontaktregelung oder Elternvereinbarung erarbeitet werden, reichen die Fachpersonen von Na-klar! einen Verlaufsbericht mit Empfehlungen ein.
Die Beratung wird nach den kinderorientierten Modell nach Daniel Pfister-Wiederkehr durchgeführt (vgl. Pfister-Wiederkehr, 2021)
Angeordnete Mediation
Gestützt auf Art. 314 Abs. 2 ZGB und Art. 297 Abs. 2 ZPO kann die jeweils angesprochene Behörde die Eltern zu einem Mediationsversuche auffordern. In Abgrenzung zur angeordneten Beratung ist die Mediation gegenüber der anordnenden Behörde unabhängig. Bei Abbruch wird kein Verlaufsbericht mit Empfehlungen an die Behörde verfasst. Die Mediatorin übernimmt die Verantwortung den Prozess zu gestalten und überlässt das Erarbeiten von inhaltlichen Lösungen den Eltern. Sollte die Mediation scheitern und das Verfahren weitergeführt werden, ist die Mediatorin nicht weiter beteiligt und teilt der Behörde einzig den Abbruch der Mediation mit, nicht jedoch inhaltliche Aspekte. Während der Mediation steht das KESB- oder Gerichtsverfahren still.
Ziel: Die Eltern treffen für alle Beteiligten einvernehmliche und bindende Vereinbarungen. Ein einvernehmliche Vereinbarung, welche die Eltern bei Gericht / KESB einreichen können liegt vor.
Ablauf: Die Mediation ist ein stark strukturiertes Verfahren
- Einleitung in die Mediation
- Sammlung von Themen und Sichtweisen
- Erhellung und Durchleuchtung des Konflikts
- Ideensuche
- Bewertung und Auswahl von Lösungsoptionen
Für selbst zahlende Eltern
Coaching und Beratung oder Mediation von Eltern zur Sicherung einer intakten Elternschaft
Sich trennende Eltern, welche sich zu Fragen der künftigen Kinderbetreuung und Kinderziehung gemeinsam beraten lassen wollen, können in zwei bis fünf Sitzungen mit Unterstützung von NA-klar! einvernehmliche, kindsgerechte Lösungen erarbeiten.
Ziel: eine einvernehmliche, friedliche Elternvereinbarung, ohne langwierigen Einbezug von Anwält:innen und Behörden.
Ablauf: Je nach Bedarf zwei bis fünf Beratungen. Je nach Frage der Eltern wenden wir den mediativen Ablauf an oder führen eine Elternberatung unter Berücksichtigung von Entwicklungsaufgaben der Kinder durch.
NEU - In Zusammenarbeit mit Akompa Winterthur (https://www.akompa.ch)
Kinder aus der Klemme
Kinder aus der Klemme ist ein Gruppenangebot, in welchem gleichzeitig mit sechs Familien in zwei parallelen Gruppen gearbeitet wird; einer Elterngruppe und einer Kindergruppe.
Ablauf: In acht Sitzungen werden definierte Inhalte bearbeitet und erlebbar gemacht. Statt sich auf den Konflikt zu fokussieren, werden Eltern befähigt, ihren Blick wieder auf die Kinder zu richten und somit für deren Sicherheit und Entwicklung zu sorgen. In der Kindergruppe erleben die Kinder, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine sind und finden im geschützten Rahmen einen kreativen Ausdruck für ihre Gedanken und Gefühle.
Mehr Informationen zum Programm Kinder aus der Klemme und Anmeldemöglichkeiten finden sich unter Aktuell | Akompa Winterthur oder Kinder aus der Klemme Schweiz (kadk.ch).